Nutzungsbedingungen

Das Lastenrad des Landkreises Cloppenburg wird gefördert von der Lastenradinitiative der Metropolregion Nordwest und stellt ein kostenloses Angebot für volljährigen Bürger*innen im Landkreis Cloppenburg dar. Mit dem Lastenrad soll die umweltfreundliche und nachhaltige Mobilität unterstützt und gestärkt werden. Der Lastenradverleih wird in Cloppenburg von der Mobilitätszentrale des Landkreises Cloppenburg angeboten und verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Nutzer*innen des Lastenrads müssen dieses vor der ersten Ausleihe reservieren. Die folgenden Nutzungsbedingungen sollen einen reibungslosen und sicheren Ablauf des Verleihs gewährleisten. Um möglichst vielen Bürger*innen das kostenlose Verleihlastenrad anbieten zu können, sollte das Lastenrad möglichst lange benutzbar sein. Eine sorgsame Nutzung ist dafür Voraussetzung und soll folgend geregelt werden. Die Nutzungsbedingungen können hier heruntergeladen werden: nutzungsbedingungen.pdf

Allgemeines

  • Die hier genannten Bedingungen gelten für die Ausleihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren „Fahrrad“) mit dem dazugehörigen Zubehör (Schloss, Abdeckung, etc.) an registrierte Nutzer*innen. Hier werden die Grundsätze der Leihe geregelt.
  • Zum Entleihen berechtigte Personen sind volljährige Personen mit gültigem amtlichen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Führerschein).
  • Beim erstmaligen Entleihvorgang erklärt sich die ausleihende Person mit den hier aufgeführten Nutzungsbedingungen einverstanden.
  • Zu keiner Zeit erwirbt der/die Nutzer*in Eigentumsrechte an dem Fahrrad oder dem Zubehör.

Benutzungsregeln

  • Das Ausleihen des Fahrrads ist kostenlos und erfolgt über die Mobilitätszentrale des Landkreises Cloppenburg (Pingel Anton 23, 49661 Cloppenburg). Für das Ausleihen ist die Angabe einer Ausweisnummer (Personalausweis; Reisepass) erforderlich. Die Ausgabe des Fahrrades erfolgt während der Öffnungszeiten in der Mobilitätszentrale.
  • Jede/r Nutzer*in ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrads für dieses verantwortlich.
  • Der Landkreis übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist vor Fahrtbeginn durch den/die Nutzer*in zu prüfen. Dies beinhaltet insbesondere die Überprüfung des Lichts und die Funktion der Bremsen. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, der die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Mobilitätszentrale des Landkreises Cloppenburg unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
  • Nutzer*innen können das Fahrrad in der Regel für maximal 4 Tage am Stück und für insgesamt 7 Tage pro Kalendermonat ausleihen. Über die genauen Modalitäten der Ausleihe informieren die Homepage und die Mobilitätszentrale. Es soll jedoch allen interessierten Personen eine Ausleihe des Rads ermöglicht werden. Der Landkreis Cloppenburg behält sich daher bei übermäßiger Nutzung des Rads durch einzelne Personen vor, diese zukünftig von der Leihe auszuschließen.
  • Eine gewerbliche Weitervermietung durch den/die Nutzer*in ist nicht gestattet.
  • Eine dauerhafte Überlassung des Fahrrades an Dritte ist nicht gestattet.
  • Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
  • Der Transport von Kindern ist unter Nutzung der dafür vorgesehenen Sitzplätze und des Sicherungssystems zulässig. Die Kinder müssen während der Fahrt mit dem Gurt gesichert sein. Der Transport in der Box beschränkt sich auf max. zwei Personen im Alter von 2-7 Jahren. Ein Fahrradhelm zum Schutz der Kinder wird empfohlen.
  • Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mitverliehenen Schloss gegen einfache Wegnahme ausreichend zu sichern, d. h. es ist an einen fest mit dem Erdboden verbundenen Gegenstand anzuschließen.
  • Es ist dem/der Nutzer*in untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
  • Das Fahrrad ist in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand spätestens am Ende des vereinbarten Ausleihzeitraums an die Mobilitätszentrale des Landkreises Cloppenburg (Pingel Anton 23, 49661 Cloppenburg) und während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Für die Reinigung selbst sollte auf aggressive (säurehaltige) Reiniger, Rostlöser oder Entfetter verzichtet werden.
  • Die Leihdauer beginnt mit der Entgegennahme der Schlüssel für die Fahrradschlösser und endet mit deren Rückgabe an der Mobilitätszentrale.
  • Bei wiederholt verspäteter Rückgabe behält sich der Landkreis Cloppenburg vor, den/die Nutzer*in von einer weiteren Ausleihe auszuschließen.
  • Die Nutzung zu politischen Zwecken oder im Rahmen von diskriminierenden Aktivitäten ist ausgeschlossen.

Haftung

  • Die Haftung des Landkreises Cloppenburg für die Nutzung des Fahrrads ergibt sich aus den §§ 598 ff. BGB. Gemäß § 599 BGB haftet der Landkreis Cloppenburg als Verleiher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Der/die Nutzer*in haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Rad, sofern diese auf nichtvertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der/die Nutzer*in auch für Verlust und Beschädigung des Fahrrads oder einzelner Teile davon. Der Landkreis geht davon aus, dass der/die Nutzer*in eine private Haftpflicht abgeschlossen hat. (Wer als Nutzer*in das eigene finanzielle Risiko für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung des Rads gering halten möchte, dem wird im Rahmen seiner privaten Hausrat- oder Haftpflichtversicherung der Abschluss einer entsprechenden gesonderten Fahrradversicherung empfohlen.)

Kontakt

  • Sollte es etwas geben, von dem der/die (potenzielle) Nutzer/in glaubt, dass der Entleiher es wissen sollte (Probleme bei der Ausleihe, besondere Erfahrungen, Probleme mit diesen Nutzungsbedingungen, Schäden am Rad, Unfall o. ä.), dann bittet die Mobilitätszentrale des Landkreises Cloppenburg je nach Dringlichkeit um eine E-Mail (info@clp.moobilplus.de), einen Hinweis bei der Rückgabe oder eine telefonische Mitteilung (0800 – 30 30 20 1). Die Kontaktdaten sind auch auf der Klimahomepage (klima.lkclp.de) unter dem Menüpunkt "Lastenradverleih" zu finden. 

Datenschutz

  • Der/die Nutzer*in ist damit einverstanden, dass seine/ihre personenbezogenen Daten nach Maßgabe der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Durchführung des Leihvertrages erfasst, verarbeitet und genutzt werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligungserklärung des jeweiligen Nutzers/der jeweiligen Nutzerin. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO ist der Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg. Der Datenschutzbeauftragte des Landkreises Cloppenburg steht insbesondere unter datenschutzbeauftragter@lkclp.de zur Verfügung. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Die ausführliche Datenschutzerklärung kann unter diesem Link nachgelesen werden.