Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

30.08.2024

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung
  • für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Erfahre mehr unter folgendem Link:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Kommunen-Wohn-und-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(422)/