Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude
30.08.2024
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
- für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
- für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Erfahre mehr unter folgendem Link:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Kommunen-Wohn-und-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(422)/