Die neuen Änderungen des EEG 2023 im Überblick

15.08.2022

Die wichtigsten Änderungen:

Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen (Bundesgesetzblatt):

  • Die Einspeisevergütung für Strom aus neuen Solaranlagen wird angehoben (sobald die EU-Kommission zugestimmt hat). Für Anlagen bis 10 kW liegt sie nun bei 8,2 Cent/kWh, bei Anlagen bis 40 kWp bei 7,10 Cent/kWh und bei Anlagen bis 100 kW bei 5,80 Cent/kWh.
  • Die Volleinspeisung des produzierten Stroms wird attraktiver. Es kann zwischen der Voll- und Teileinspeisung als Betriebsform der PV-Anlage gewählt werden. Für Volleinspeiser erhöht sich die Vergütung, so dass Anlagen bis 10 kWp dann 13,00 Cent/kWh, bis 40 kW dann 10,90 Cent/kWh erhalten. Damit wird es wieder interessant, auch Dächer für PV zu nutzen, wenn kein hoher Eigenverbrauch gegeben ist. Die Rolle - ob Volleinspeiser oder Teileinspeiser - kann jährlich bis spätestens 30.11. gewechselt werden.
  • Mit dem Gesetz dürfen auf einem Dach auch zwei Anlagen angebracht werden, von denen eine nur teilweise einspeist - die andere den erzeugten Strom jedoch vollständig einspeist.
  • Bei ungeeigneten Flächen auf dem Hausdach, werden ersatzweise auch Photovoltaik-Anlagen auf Garagen, Carports oder im Garten gefördert.
  • Die meisten Regelungen im neuen EEG treten zum 1. Januar 2023 in Kraft oder nach der Freigabe der EU-Kommission.
  • Für Dachanlagen bis 300 kW: Diese Anlagen dürfen ab Inkrafttreten des Gesetzes 80 Prozent einspeisen, statt bisher nur 50 Prozent. Ab 01.01.2023 soll sogar mehr als 80 Prozent erlaubt sein. Für die Nutzung von großen Dachflächen besteht außerdem die Möglichkeit, an der Teilnahme an einer Ausschreibung zu verzichten.