Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude- Neue Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen

28.10.2022

Am 27. Juli 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Reform der BEG vorgelegt, um die Förderung noch stärker auf erneuerbare Energien und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern auszurichten. Einzelmaßnahmen sind einzelne Schritte bei der energetischen Gebäudesanierung wie der Austausch von Fenstern, Türen oder Wärmeerzeugern.

Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Förderung von gasverbrauchende Anlagen aufgehoben wurde. Konkret sind dies Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpen. 

Der Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent wird zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Bei diesen Anlagen kann durch einen Austausch über mehr Energieeffizienz und hohe Energieeinsparungen der Klimaschutz besonders gestärkt werden.

Für diesen Heizungs-Tausch-Bonus gelten folgende Kriterien und Bedingungen:

  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
  • Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.

Insgesamt wurden die Fördersätze etwas verriergt, um einem möglichst großen Antragstellerkreis die attraktiven Förderungen zu ermöglichen.

Eine umfassende Reform der Neubauförderung erfolgt erst zum Jahr 2023. Bis dahin läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit weiter.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Energie/2022_08_beg_aenderungen.html