Amtsblatt Nr. 52 / 2024 vom 24.10.2024

Bekanntmachung: Verlängerung der Auslegungsfrist der Genehmigung zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen (BImSchG)
24.10.2024

Bekanntmachung: Verlängerung der Auslegungsfrist der Genehmigung zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die öffentliche Auslegung der am 18.10.2024 im Amtsblatt Nr. 50 / 2024 bekanntgemachten Genehmigung der Firma Prowind GmbH wird bis zum 07.11.2024 verlängert. Der Genehmigungsbescheid, mit Ausnahme der in Bezug genommenen Antragsunterlagen, ist unter folgendem Link einzusehen:
https://kombox.kdo.de/lkclp/index.php/s/WobqtcSSMgzpFqQ

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.

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