Ukraine-Krise: Häufig gestellte Fragen

04.03.2022

Ich möchte Wohnraum an Vertriebene aus der Ukraine anbieten bzw. vermieten. Wie kann ich das?

Wer Wohnraum, egal in welcher Größe und in welcher Form, anzubieten hat, kann unter diesem Link ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Die Kreisverwaltung sammelt alle Wohnangebote. Sobald Ukrainerinnen und Ukrainer beim örtlichen Sozialamt um Hilfe in Form von Unterkunft bitten, wird das Sozialamt ggf. auf Ihr Angebot zurückkommen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ich kann Wohnraum an Vertriebene anbieten. Ich möchte zwar keine Miete verlangen, kann den Wohnraum jedoch nicht komplett kostenfrei zur Verfügung stellen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Für die Aufnahme von Vertriebenen erhalten die Wohnungsgeber unmittelbar vom Sozialamt keine entsprechenden Zahlungen. Sofern die Menschen Sozialleistungen beziehen, kann das Sozialamt den Leistungsbeziehern eine sog. Nebenkostenpauschale bewilligen. Nach Absprache kann diese Nebenkostenpauschale vom Sozialamt an den Wohnungsgeber gezahlt werden. Bei Wohnraum, der tatsächlich an die Vertriebenen vermietet (etwa bei komplett abgeschlossenen Wohnungen), kann vom Sozialamt eine Miete in Höhe der Mietrichtwerte berücksichtigt werden.

 Muss ich den Lebensunterhalt von den Vertriebenen aus der Ukraine sicherstellen, die ich bei mir aufgenommen habe?

Nein. Sollten die Vertriebenen aus der Ukraine hilfebedürftig sein und keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt eigenständig sicherzustellen, können diese Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Zuständig ist das örtliche Sozialamt.

Ich möchte den Menschen mit Sachspenden helfen, bei wem muss ich mich melden?

Der Landkreis Cloppenburg organisiert aktuell keinerlei Transporte oder Lagerungen für Möbel, Kleidung, Lebensmittel etc. Die Katastrophenschutz-Organisationen im Landkreis haben bereits erklärt, dass genug Kleidung, Möbel und ähnliches aktuell auf Lager ist. Der Landkreis Cloppenburg empfiehlt in Absprache mit den großen Hilfsorganisationen, Geld zu spenden. Damit können die Hilfsorganisationen vor Ort situationsangepasst die notwendigen Hilfsgüter erwerben.

Ich spreche Deutsch und Ukrainisch. Wird meine Hilfe gebraucht?

Ja! Menschen, die Ukrainisch oder eine andere in der Region geläufige Sprache sprechen, können sich über das Kontaktformular als Übersetzer anbieten.

Dürfen ukrainische Staatsangehörige nach ihrer Einreise arbeiten?

Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen im Landkreis Cloppenburg arbeiten.

Volljährigen ukrainischen Staatsangehörigen, die sich seit dem 24. Februar 2022 mit einer Hauptwohnung in einer kreisangehörigen Gemeinde des Landkreises Cloppenburg angemeldet haben und vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, wird eine vorläufige Arbeitserlaubnis vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt.

Diese vorläufige Arbeitserlaubnis wird befristet bis Donnerstag, den 30. Juni 2022.

Muss ich als Vertriebene(r) einen Asylantrag stellen?

Nein.

Bringt es mir Vorteile, einen Asylantrag stellen?

Aktuell nicht, denn Vertriebene aus der Ukraine können nach einer Meldung beim Sozialamt befristet im Land bleiben. Mit der bestehenden Möglichkeit, eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz zu erlangen. Diese ermöglicht es den Personen auch zu arbeiten. Nach einem Asylantrag müssen sie vorerst in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen und unterliegen einem Arbeitsverbot.

Wann kann ich arbeiten?

Eine Beschäftigung kann aufgenommen werden, sobald eine Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde erteilt ist. Im Landkreis Cloppenburg wurden kurzfristig Strukturen geschaffen, um innerhalb der ersten Jahreshälfte alle auflaufenden Verfahren bearbeiten zu können.

Muss ich mich nach der Einreise aus der Ukraine bei der Ausländerbehörde melden?

Nein, Sie müssen sich nicht bei der Ausländerbehörde melden. Melden Sie sich bitte in den Meldeämtern der Städte und Gemeinden an. Auf dieser Grundlage werden Sie zu gegebener Zeit zu einem Termin von der Ausländerbehörde geladen.

Wie geht es mit meinem Aufenthalt weiter?

Aufgrund der Übergangsverordnung sind Sie derzeit vom Erfordernis des Aufenthaltstitels befreit. In dieser Zeit wird die Ausländerbehörde sich wegen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Fälle nacheinander abgearbeitet werden. Es werden nicht alle Betroffenen gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.

Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis gültig?

Die Aufenthaltserlaubnis wird für ein Jahr erteilt.

Ich bin gerade im Landkreis Cloppenburg angekommen, was nun?

Bitte melden Sie sich bei den Meldeämtern im jeweiligen Rathaus. Beim Sozialamt werden anschließend Fragen bezüglich Kostenübernahmen für den Lebensunterhalt geklärt.

Ich wohne jetzt nach meiner Flucht bei Freunden oder Bekannten. Was nun?

Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund der Situation bei Verwandten, Freunden oder anderen Unterstützenden wohnen und in einer Erstaufnahmeeinrichtung keinen Asylantrag gestellt oder eine sonstige zugewiesene Unterkunft bezogen haben, gilt eine Meldepflicht bei der Meldebehörde der Städte und Gemeinden erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Anmeldung gibt es immer die Möglichkeit, sich bereits vor Ablauf von drei Monaten freiwillig anzumelden.

Ich bin im Landkreis Cloppenburg angekommen, habe aber keine Unterkunft. Was nun?
Wenn Asylsuchende nicht bei Verwandten oder Bekannten in Niedersachsen wohnen können, werden sie nach dem üblichen Verfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sollten ukrainische Staatsangehörige hilfsbedürftig sein, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung, wird dies durch die Behörde als Asylgesuch gewertet. Dann besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Muss ich mich nach der Einreise aus der Ukraine bei der Ausländerbehörde melden?
Nein, die ukrainischen Staatsangehörigen müssen sich in den Meldeämtern der Städte und Gemeinden anmelden.

Was ist nach Ablauf der 90 Tage?

Nach Ablauf der 90 Tage wird Ihr visumsfreier Aufenthalt für weitere 90 Tage verlängert.

Wann muss ich mich bei der Ausländerbehörde melden?

Bitte melden Sie sich zwei bis drei Wochen vor Ende der 90 Tage bei der Ausländerbehörde.

Sind die Geflüchteten Menschen haftpflichtversichert?

Für die Geflüchteten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, kann das zuständige Sozialamt eine sogenannte Sammelhaftpflichtversicherung abschließen. Die geflüchteten Menschen erhalten so unkompliziert Privathaftpflichtversicherungsschutz, solange ein Leistungsbezug vorliegt. Weiterhin bieten einige Versicherungen an, dass Schutzbedürftige, die in einem privaten Haushalt aufgenommen bzw. untergebracht werden, über die bestehende Privathaftpflichtversicherung des jeweiligen Gastgebers mitversichert werden können. Einzelheiten sind mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu klären.

Sind geflüchtete Kinder und Jugendliche schulpflichtig?

Ja, der Schulbesuch wird in der Regel im Rahmen der Anmeldung bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde geklärt.

Gibt es eine Möglichkeit, die Landes-Aufnahmebehörde zu kontaktieren?

Bei Fragen zu Hilfsangeboten, aufenthaltsrechtlichen Fragen, Unterbringung, Sozialleistungen oder medizinischer Versorgung hat die Landes-Aufnahmebehörde eine Hotline eingerichtet unter Tel. 0511/7282 282. Sie ist montags bis donnerstags von 9 bis 15.30 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr zu erreichen. Die E-MailAdresse lautet: service-ukrainefragen@lab.niedersachsen.de.

Wo finde ich Informationen rund um das Coronavirus und die Impfung?

Allgemeine Informationen findet man auf www.impfen-schuetzen-testen.de, auch auf Ukrainisch unter diesem Link. 

 Mit Aufnahme der Vertriebenen fallen bei mir mehr Abfälle an. Wie kann ich die Entsorgung regeln und an wen kann ich mich wenden?
Beim Landkreis Cloppenburg können Änderungen der Abfallbehälter ganz einfach beantragt werden. Unter dem Link https://lkclp.de/bauen-umwelt/abfallentsorgung/abfallbehaelter--anmeldung-tausch-rueckgabe.php finden Sie die Kontaktpersonen und Telefonnummern.

Bei der Entsorgung sind Abfälle und Wertstoffe getrennt in verschiedene Abfallbehälter bereitzustellen. Gibt es Hinweise und Informationsmaterial in anderen Sprachen?

Der Landkreis Cloppenburg stellt einfache Abfallsortierplakate mit bildlichen Darstellungen und die Abfalltrennübersicht „Wir sortieren Abfall“ auch auf Ukranisch zur Verfügung.
Das Informationsmaterial kann unter https://lkclp.de/unser-landkre/bauen--umwel/abfall-entsorgung/abfallbehaelter-abfuhr/abfallbehaelter-gebuehren.php abgerufen werden.

Stand: 30.3.2022