Förderung nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen und Betrieben

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Ziel des Förderprogramms ist es, den flächendeckenden Aufbau von Landeinfrastruktur im nicht-öffentlichen Bereich von Unternehmen und Kommunen zu unterstützen.
Wer wird gefördert?:
Kommunen (insb. kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und Zweckverbände) und wirtschaftlich tätige Unternehmen (darunter auch kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen)
Antragstellung:
Bis zum 31.12.2022 möglich.
Was wird gefördert?:
Erwerb und Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen, stationären Ladestation inkl. des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten, sowie Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen.
Wie wird gefördert?:
- max. 900 Euro pro Ladepunkt, jedoch max. 70 % der förderfähigen Ausgaben (Hinweis: Eine Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von jeweils max.22 kW haben.)
- Für Kommunen muss die Zuschusssumme mind. 9.000 Euro betragen
- Für Unternehmen müssen die Gesamtkosten mind. 1.285,71 Euro betragen, die Förderobergrenze liegt bei max. 45.000 Euro pro Standort
Fördervoraussetzungen:
Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen von Beschäftigten vorgesehen sind. Einsatz von 100% Ökostrom zum Laden.
Antragstellung vor Vorhabenbeginn.
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