Regionale Informationsforen Oldenburger Münsterland zur Endlagersuche durchgeführt

08.06.2022

Landkreis Cloppenburg. Die Landkreise Cloppenburg und Vechta haben mit Unterstützung des Büros DEEP KBB sowie der Katholischen Akademie Stapelfeld und dem Antoniushaus in Vechta Informationsforen zur bundesweit laufenden Endlagersuche durchgeführt. Dabei wurden Informationen zum aktuellen Stand der Endlagersuche in Deutschland gegeben, die Teilgebiete im Oldenburger Münsterland kritisch beleuchtet und die Fragen der Teilnehmenden diskutiert. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens sollen weitere Informationsforen folgen.

Die Landkreise Cloppenburg und Vechta begleiten das Beteiligungsverfahren zum Suchprozess für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) kritisch und mit der Zielsetzung, die regionalen Belange in das Verfahren einzubringen. „Die Endlagersuche ist ein fester Tagesordnungspunkt auf jeder Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Klimaschutz des Landkreises Cloppenburg“, erklärte Kreisrat Ansgar Meyer: „Uns ist wichtig, dass alle relevanten Aspekte zur richtigen Zeit in das Suchverfahren eingespeist werden.“ Mit finanzieller Unterstützung durch ein Förderprogramm des Landes Niedersachsen wurde das geologische Fachbüro DEEP.KBB aus Hannover/Bad Zwischenahn als Gutachter für die Landkreise Cloppenburg und Vechta zur fachlichen Unterstützung im Beteiligungsverfahren beauftragt.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat Ende März 2022 die Methodik zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) veröffentlicht und bis Ende Mai eine öffentliche Beteiligung durchgeführt. Am 20. und 21. Mai 2022 war diese Methodik Gegenstand einer weiteren bundesweiten Beteiligungsveranstaltung (Forum Endlagersuche).

Die Standortsuche erfolgt in drei Phasen mit zunehmender Einengung des Betrachtungszeitraums bei gleichzeitiger Erhöhung des Detaillierungsgrades. Am Ende der ersten Phase wird die BGE Vorschläge für übertägig zu erkundende Standortregionen an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übermitteln. Der Bundestag wird nach Prüfung der Vorschläge durch das BASE entscheiden, welche Standortregionen tatsächlich weiter erkundet werden. In der zweiten Phase erfolgt die übertägige Erkundung. Dabei wird der Untergrund anhand geophysikalischer Methoden erkundet. Und in der dritten Phase folgen Erkundungsbohrungen mit dem Ziel, an mindestens zwei Standorten Erkundungsbergwerke zu errichten. Basierend auf den Ergebnissen der Erkundung wird ein Standort für ein Endlager vom BASE vorgeschlagen. Über diesen entscheidet abschließend der Bundestag per Gesetz.

Derzeit befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten Phase und damit noch in einem sehr frühen Stadium. Im Zwischenbericht „Teilgebiete“ der BGE wurde festgehalten, dass über die Hälfte (54 Prozent) der Fläche Deutschlands grundsätzlich geeignete geologische Voraussetzungen für ein Endlager erwarten lassen. Auch die Landkreise Cloppenburg und Vechta überschneiden sich mit insgesamt sechs Teilgebieten - zwei im Wirtsgestein Steinsalz und vier in kreisübergreifenden Tongesteins-Formationen. Ob die Gesteinsformationen in ihrer Mächtigkeit und Homogenität tatsächlich den Anforderungen entsprechen, müssen die weiteren Untersuchungen aller bundesweit ausgewiesenen Teilgebiete ergeben.

Das StandAG gibt keinen genauen Zeitplan für den Ablauf des gesamten Standortauswahlverfahrens vor. Es wird lediglich die „Festlegung des Standortes für das Jahr 2031 angestrebt“. Der Bau des Endlagers soll bis zum Jahr 2050 abgeschlossen sein. Bei der Suche nach einem Endlager wird die Öffentlichkeit zu jedem Zeitpunkt miteinbezogen. Oberste Priorität hat während der gesamten Suche, dass die geologische Beschaffenheit des Standortes die bestmögliche Sicherheit bietet. Soziale, ökologische und ökonomische Kriterien wie zum Beispiel das Vorhandensein von Naturschutzgebieten, Kulturdenkmälern oder dicht besiedelten Gebieten über den Teilgebieten werden erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt.

Basierend auf geologischen Daten hat DEEP.KBB, als Gutachter für die Landkreise, die verschiedenen Mindestanforderungen, Ausschluss- und Abwägungskriterien, die von der BGE zur Ausweisung der Teilgebiete in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta angewandt wurden, geprüft. Im Abgleich mit den Vorgaben des StandAG ist die Bewertung der BGE zunächst nachvollziehbar. Jedoch basiert diese überwiegend auf Literatur- und Referenzdaten, die in dieser Untersuchungsphase oftmals noch gar keine ortsspezifischen Angaben enthalten. Die BGE folgt bei der Ausweisung der Teilgebiete dem Verfahrensgrundsatz, Regionen mit einer ungenügenden Datenlage nicht schon frühzeitig auszuschließen. Dies beruht auf der Annahme, dass sich mit steigendem Kenntnisstand bei erneuter Anwendung der Bewertungskriterien die Zahl der ungeeigneten Gebiete erhöht.

Aufgrund von Tiefbohrungen in den zwei Landkreisen Cloppenburg und Vechta können die sechs Teilgebiete im Hinblick auf Tiefenlage und Mächtigkeit der Wirtsgesteine größtenteils bestätigt werden. Geologische Hinweise, die eine Eignung der sechs Teilgebiete in der jetzigen Phase schon grundlegend ausschließen würden, sind nicht erkennbar. Die Prüfung der einzelnen Bewertungskriterien zeigte allerdings, dass die BGE während der Kategorisierung optimistisch oft von einem „Best-Case-Szenario“ ausgeht.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Teilgebiete sowohl isoliert als auch flächig in den Landkreisen ausgewiesen wurden. Das Vorkommen der Teilgebiete in unterschiedlichen Tiefen konnte in repräsentativen Bohrungen nachgewiesen werden. In den Schichtenverzeichnissen findet jedoch oftmals lediglich eine stratigraphische (das Alter betreffende) Einordnung der Gesteine statt, ohne detaillierte Angaben zum Gesteinstyp. Es ist aber der Gesteinstyp und dessen Ausdehnung, die laut StandAG darüber entscheiden ob eine Eignung als Wirtsgestein vorliegt.